Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/24
Schülerbeförderung - Schuljahr 2023/2024
Alle im laufenden Schuljahr 2022/2023 anspruchsberechtigten Fahrschüler der jetzigen Jahrgangsstufen 1 bis 5 werden ohne eine erneute Antragstellung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übernommen und die Daten zur Verlängerung der Gültigkeit des elektronischen Schülerfahrausweises an das jeweilige Verkehrsunternehmen weitergeleitet.
Für Jahrgangstufe 1 und 7 ist folgende Terminkette einzuhalten:
Von den Schülern der Jahrgangsstufe 1 und 7 sind die Anträge auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises bis spätestens zum 30.06.2023 einzureichen.
Dabei ist zu beachten, dass dem Antrag ein mit dem Namen des Schülers versehenes Passbild beizufügen ist. Insbesondere auf die Eintragung der tatsächlichen Klassenstufe im Schuljahr 2023/2024 sowie den Beginn der Beförderung ist zu achten.