Hinweise für die Eltern der 2. Klasse
Wichtige Informationen für Schüler und Eltern!
Kontakt: Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe"
Seeestraße 2
17268 Templin
Tel.: 03987 6282
Fax: 03987 200846
Handy: 01796078616
e-mail:
Schulträger: Stadtverwaltung Templin
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Ansprechpartner: Frau Daun, Tel. 2030155
Schulleitung:
Herr Zart, Schulleiter
Frau Feller, stellv. Schulleiterin
Klasse: 2a 2b
Klassenleiter: Frau Wilke Frau Hargarten
Sekretariat: Frau Wagner
Mo – Fr 7 Uhr bis 13 Uhr
Hausmeister: Herr Schaer
Hortleiter: Herr Wenzel, Tel. 200845
06:00 Uhr – 17:00 Uhr
Förderverein: „Freunde der Goetheschule“
Ansprechpartner Frau Fürstmann
Unterrichtszeiten:
1. Stunde 07:25 Uhr – 08.10 Uhr
2.Stunde 08.25 Uhr – 09:10 Uhr
3. Stunde 09:30 Uhr – 10:15 Uhr
4. Stunde 10:25 Uhr – 11:10 Uhr
5.Stunde 11:30 Uhr - 12:15 Uhr
6. Stunde 12:20 Uhr – 13:05 Uhr
Homepage: www.goetheschule-templin.de
Hausordnung: siehe Anlage 1
weitere Hinweise zum Schulbetrieb: siehe Anlage 2
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Thema: Material der Kinder
Wir werden in allen Klassenräumen für jedes Kind einen eigenen Materialkasten haben, so dass ein Großteil des Materials in der Schule bleiben kann. Bücher, Hefte, Federtasche usw. sollten täglich mit nach Hause genommen werden. Dazu werden ihnen die Lehrkräfte entsprechende Hinweise geben.
Packen sie mit dem Kind aus Gründen der Übung den Ranzen ein und aus. Dies auch deshalb, damit das Kind sein Arbeitsmaterial kennen lernt.
Beschriften Sie alles mit dem Namen des Kindes (auch Turnbeutel und Turnschuhe). Mit den hier in der Schule gefundenen Kleidern und Schuhe von Kindern könnten wir einen second-hand-Shop eröffnen.
Üben Sie mit dem Kind das Anziehen und Umziehen, insbesondere das Binden der Schuhe.
Eltern sollten täglich in den ersten Monaten den gepackten Ranzen kontrollieren und auf den Stundenplan achten.
Thema: Hausaufgaben
Das Kind sollte die Aufgaben möglichst ohne Hilfe anfertigen.
Der Hausaufgabenzeitraum sollte 30 min nicht überschreiten.
Die Hausaufgaben sollten nach Möglichkeit nicht erst am Abend und nicht bei lauten Geräuschquellen angefertigt werden. Das Kind sollte einen eigenen Arbeitsplatz haben, wo es nicht abgelenkt wird.
Thema: Stundenplan
Die Lehrkraft wird in den ersten Wochen den Stundenplan nicht im Zeittakt einhalten, sondern je nach Situation und Motivation der Kinder entspannende Phasen einlegen.
Thema: Entschuldigung bei Krankheit
Ab 7 Uhr ist das Telefon im Sekretariat besetzt. Man kann auch ein Nachbarkind informieren oder diesem Kind einen Zettel mitgeben. Jedenfalls sollte die Schule informiert werden, wenn ein Kind nicht zur Schule kommt. Sie haben die Verpflichtung, spätestens am zweiten Fehltag die Schule zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit.
Nach dem Infektionsseuchengesetz sind Sie zudem verpflichtet, die Schule unmittelbar nach einem Hinweis auf ansteckende Krankheiten über die Art der Erkrankung zu informieren. Kommt ein Kind nach Genesung in die Schule müssen wir auf ein Attest eines Arztes bestehen (Läuse, Masern, Windpocken etc.).
Thema: Beurlaubungen
Sie kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Die Beurlaubung ist möglich bis zu 3 Tagen/Jahr beim Klassenlehrer, darüber hinaus beim Schulleiter. Ich bitte Sie aber im Interesse des Lernfortschritts Ihres Kindes nur bei stichhaltigem Grund davon Gebrauch zu machen. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Thema: Zeugnisse
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 erhalten Zeugnisse in Form schriftlicher Informationen zur Lernentwicklung. Die schriftliche Informationen zur Lernentwicklung enthalten Beurteilungen der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers in allen Unterrichtsfächern oder Lernbereichen gemäß der Stundentafel sowie im Fach Deutsch für zusätzlich ausgewiesene Aufgabenbereiche des Rahmenlehrplans.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 tritt an Stelle des Zeugnisses zum Schulhalbjahr ein individuelles Gespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern, indem insbesondere die Lernentwicklung des Schülers darzustellen ist. Das Ergebnis des Gesprächs ist in einem Protokoll zu dokumentieren und den Eltern auszuhändigen.
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Hausordnung der Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe"
I. Regeln unseres Zusammenlebens in der Schule
1. Wir kommen gern in die Goetheschule, weil wir uns hier wohlfühlen.
2. Alle sind gleichberechtigt, egal welcher Nation, Religion oder Hautfarbe, Mädchen oder Junge, Stadt- oder Landkind, stark oder schwach, Lehrer, Schüler oder Mitarbeiter.
3. Wir reden miteinander und hören uns zu.
4. Körperliche und seelische Gewalt tolerieren wir nicht.
5. Wir achten das Eigentum der Schule und unserer Mitschüler.
6. Wir sprechen Probleme offen an und helfen einander.
7. Unsere Umwelt achten und schützen wir. Wir sorgen dafür, dass es überall ordentlich und sauber ist (Schulhaus, Schulgelände, Toiletten).
II. Organisatorisches
1. Unterrichtsbeginn ist 7:25 Uhr
Einlass: 7:10 Uhr
2. Nach der 1. Stunde ist Frühstückspause im Raum. Nach der 2. und 4. Stunde sind Hofpausen.
3. Jeder ist für sein Eigentum und die Schulsachen selbst verantwortlich.
4. Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die auswärtigen Schüler müssen sich bis zur Busabfahrt auf dem Pausenhof aufhalten. Sie halten sich an die Regeln der Hausordnung.
5. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet.
6. Die Schüler halten sich an die Belehrungen, die in regelmäßigen Abständen
im Unterricht erfolgen.
7. Die Benutzung von elektronischen Geräten (Handy, MP 3- Player,Smartwatch...)ist auf
dem gesamten Schulgelände untersagt.